Einlagensicherung einfach erklärt – so ist Ihr Geld geschützt

Die Einlagensicherung sorgt dafür, dass Ihr Geld auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten auch dann geschützt ist, wenn die Bank zahlungsunfähig wird. In der EU gilt ein einheitlicher Mindestschutz von 100.000 € pro Person und Bank.

Gesetzliche Einlagensicherung

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2014/49/EU. Sie verpflichtet jedes Mitgliedsland, ein eigenes Sicherungssystem zu betreiben. Im Schadensfall werden Anleger innerhalb von 7 Arbeitstagen entschädigt – bis zu 100.000 € pro Person und Bank. Bei Gemeinschaftskonten gilt der Betrag je Kontoinhaber, also 200.000 € für ein Paar.

Freiwillige Sicherungssysteme

Viele deutsche Privatbanken sind zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des BdB. Sparkassen und Volksbanken nutzen ein eigenes Institutssicherungs-System, das theoretisch sogar die Bank selbst stützt. Diese freiwilligen Systeme bieten oft einen deutlich höheren Schutz – ein automatischer Anspruch besteht aber nicht.

EU-Banken im Ausland

Auch Tagesgeld bei einer Bank in Schweden, Frankreich oder Spanien ist durch das jeweils nationale Sicherungssystem geschützt – ebenfalls bis 100.000 €. Maßgeblich ist immer das Sitzland der Bank, nicht das Land, in dem Sie wohnen. Achten Sie deshalb auf das Länder-Rating: AAA bedeutet höchste Bonität (z. B. Deutschland, Niederlande, Schweden), niedrigere Ratings deuten auf höheres Länderrisiko hin.

Mehr als 100.000 € sicher anlegen

  • Verteilen Sie das Kapital auf mehrere Banken.
  • Nutzen Sie bei Verheirateten den Schutz pro Person (200.000 € pro Bank).
  • Bei sehr großen Beträgen ggf. zusätzlich auf Staatsanleihen oder Geldmarkt-ETFs ausweichen.
  • Achten Sie darauf, dass Banken aus derselben Bankengruppe (z. B. ING, Comdirect/Commerzbank) in der Sicherung als ein Institut gelten können.

Was ist tatsächlich geschützt?

Geschützt sind alle Einlagen auf Konten: Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, Girokonto und Sparbriefe. Nicht geschützt sind Wertpapiere im Depot – die werden bei einer Bankenpleite aber ohnehin getrennt vom Bankvermögen verwahrt und gehen nicht in die Insolvenzmasse ein. Anleihen der Bank selbst (z. B. Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate) fallen nicht unter die Einlagensicherung – im Insolvenzfall drohen hier hohe Verluste.

Höhere Schutzgrenzen in Sondersituationen

Für bestimmte Lebenssituationen gilt für maximal 6 Monate ein erweiterter Schutz von bis zu 500.000 € pro Person und Bank. Das betrifft beispielsweise Erlöse aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie, Abfindungen, Versicherungsleistungen, Erbschaften oder Scheidungsausgleichszahlungen. Wichtig: Sie müssen den Anspruch im Schadensfall belegen können (z. B. Notarvertrag, Versicherungsbescheid).

Wie sieht der Ernstfall aus?

Wenn die BaFin eine Bank für zahlungsunfähig erklärt, informiert die zuständige Sicherungseinrichtung die Anleger automatisch. Sie müssen keinen separaten Antragstellen – die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen direkt auf ein von Ihnen benanntes Referenzkonto bei einer anderen Bank. In Deutschland ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig. Die letzte größere Auszahlung in Deutschland betraf die Greensill Bank 2021 – die gesetzliche Sicherung griff hier reibungslos.

Worauf bei der Bankwahl achten?

  • Sitzland: Im Zweifel deutsche oder solide AAA-Länder bevorzugen (Deutschland, Niederlande, Schweden, Luxemburg).
  • Länder-Rating: Mindestens AA, besser AAA. Länder mit BB oder schlechter sind ein klares Warnsignal.
  • Mitgliedschaft im freiwilligen Sicherungsfonds: Bei deutschen Banken ein klares Plus – signalisiert solide Finanzkraft.
  • BaFin-Aufsicht: Banken mit Sitz in Deutschland unterstehen der BaFin – das bietet zusätzliche Aufsicht.

In unserem Tagesgeld-Vergleich ist bei jeder Bank das Sitzland und das Länder-Rating ausgewiesen.