Tagesgeld & Steuer: Freistellungsauftrag richtig stellen

Zinsen aus Tagesgeld zählen in Deutschland zu den Kapitalerträgen und werden grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer besteuert. Wer einen Freistellungsauftrag erteilt, kann den Sparer-Pauschbetrag voll ausschöpfen und unnötige Abzüge vermeiden.

Sparer-Pauschbetrag 2026

  • 1.000 € pro Person und Jahr steuerfrei
  • 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare

Erst was über diesen Beträgen liegt, wird mit 25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) + ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %) belastet.

Was bringt der Freistellungsauftrag?

Banken behalten die Steuer ohne Freistellungsauftrag direkt ein und führen sie ans Finanzamt ab – auch wenn Sie unter dem Pauschbetrag bleiben. Ein Freistellungsauftrag bei der Bank verhindert das. Sie können den Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilen, dürfen die Summe von 1.000 € aber nicht überschreiten.

So geht's in 3 Schritten

  1. Im Online-Banking unter „Steuer" oder „Freistellungsauftrag" einloggen.
  2. Höhe (z. B. 600 €) und Gültigkeit eintragen, mit Steuer-ID identifizieren.
  3. Auftrag bestätigen – wirkt rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres.

Was, wenn schon zu viel einbehalten wurde?

Bereits abgeführte Steuer holen Sie über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung zurück. Dafür reicht die Jahressteuerbescheinigung, die Ihre Bank automatisch erstellt.

Sonderfall: Auslandsbanken

Bei Tagesgeld bei Banken im EU-Ausland behält die ausländische Bank in der Regel keine deutsche Steuer ein. Sie sind selbst verpflichtet, die Zinsen über die Anlage KAP zu erklären. In Einzelfällen fällt zusätzlich eine ausländische Quellensteuer an, die teilweise angerechnet werden kann. Beispiele: Österreich, Italien und Frankreich erheben Quellensteuer auf Zinsen, die per Doppelbesteuerungsabkommen auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet wird – maximal aber bis zur Höhe der deutschen Steuer.

Pauschbetrag clever aufteilen

Wer mehrere Tagesgeld- und Depotkonten bei verschiedenen Banken hat, sollte den Pauschbetrag nach erwarteten Zinserträgen verteilen. Beispiel: Sie haben 50.000 € auf einem Tagesgeld zu 3 % (= 1.500 € Zinsen) und 10.000 € bei einer zweiten Bank zu 2 % (= 200 € Zinsen). Sinnvoll ist dann ein Freistellungsauftrag von 800 € bei Bank 1 und 200 € bei Bank 2 – so wird der Pauschbetrag voll genutzt. Die meisten Banken erlauben jederzeit eine Anpassung im Online-Banking.

NV-Bescheinigung für Geringverdiener und Studenten

Wer mit seinem Gesamteinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt (12.096 € im Jahr 2025), kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Reichen Sie diese bei der Bank ein, werden Zinsen komplett steuerfrei ausgezahlt – auch über dem Pauschbetrag. Die NV-Bescheinigung ist in der Regel drei Jahre gültig und besonders interessant für Studierende, Rentner mit geringer Rente oder Kinder mit eigenem Sparbuch.

Verluste verrechnen

Reine Tagesgeld-Anleger können keine Verluste haben – wer allerdings parallel ein Wertpapierdepot führt, kann Aktien-Verluste mit Zinserträgen nur eingeschränktverrechnen. Verluste aus Aktien sind grundsätzlich nur mit Aktien-Gewinnen verrechenbar (separater Aktienverlusttopf). Verluste aus anderen Wertpapieren oder Fonds dagegen mindern auch die Steuer auf Tagesgeld-Zinsen.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen – insbesondere bei Auslandsbanken – sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuziehen.